Ambulante Pflege

Der Service, Hilfs- und Pflegedienst Sonnenschein GmbH wurde am 01.07.1999 von Christine Späth und Sabine Kroy-Leci gegründet.

 

Das Ziel unserer ambulanten Pflege ist es, dass pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich in ihrer häuslichen Umgebung  verbleiben können. Um dies zu ermöglichen sucht unser mobiler Dienst die Klienten mehrmals wöchentlich bis mehrmals täglich zuhause auf. Erbracht werden hierbei von Ihrem Arzt verordnete Behandlungspflege- oder von Ihnen gewünschte Pflegeleistungen. Gerne übernehmen wir auch die hauswirtschaftliche Betreuung.

Behandlungspflege nach §37 Abs. 2 SGB V

Die Behandlungspflege wird vom Hausarzt verordnet und unabhängig vom Pflegegrad, nach Genehmigung durch die Krankenkasse bezahlt.

 

Zu den Leistungen zählen zum Beispiel:

  • Medikamente herrichten und /oder verabreichen
  • Blutdruckmessungen
  • Blutzuckermessungen
  • s.c. Injektionen (z.B. Insulin)
  • Wundverbände jeder Art
  • Dekubitusbehandlungen
  • Kompressionsverbände anlegen
  • Kompressionsstrümpfe anziehen
  • Portversorgung
  • Versorgung mit Infusionen
  • Medizinische Einreibungen
  • Stomaversorgung

Grundpflege nach SGB XI bei Pflegegrad 2-5

Diese Leistungen werden von der Pflegekasse bezahlt.

 

  • Grundpflegeleistungen

        Ganz- und/oder Teilkörperwaschungen, Bäder, Duschbad

        An- und Auskleiden

        Hautpflege

        Transfer, Mobilisation, Lagerung

        Hilfe bei Blasen- und Darmentleerung, Hilfe bei Ausscheidungen

        Mund- und Zahnpflege, Haarwäsche

        Hauswirtschaftliche Versorgung

  • Hausnotruf
  • Essen auf Rädern
  • Pflegeeinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI
    Pflegeberatungen werden bei Erhalt von Pflegegeldleistungen mehrmals pro Jahr durch unsere Pflegekräfte durchgeführt. 

  • Verhinderungspflege nach §39 SGB XI
    Bei einer Verhinderung der Pflegeperson wie z.B. bei Urlaub oder Krankheit, kann eine Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2 beantragt werden. Das jährliche Verhinderungspflegebudget beträgt 1612,00 Euro. Es kann bis zu 2418,00 Euro erhöht werden, wenn Sie die Kurzzeitpflege nur 14 Tage pro Jahr in Anspruch nehmen.

  • Zusätzliche Betreuungsleistungen nach §45 SGB XI
    Die Betreuungsleistung umfasst einen Betrag von 125,00 Euro pro Monat und wird nicht an den Versicherten ausbezahlt. Unter anderem können folgende Leistungen erbracht werden:                       
    • Hauswirtschaftliche Leistungen
    • Arztfahrten
    • Einkaufsfahrten
    • Beschäftigungs- und Betreuungsangebote
    • Körperpflege nur bei Pflegegrad 1

Unser Tätigkeitsgebiet

Unser Leitsatz

Wir pflegen unsere Kunden, wie auch wir gepflegt werden möchten.

                   Dafür stehen wir mit unserem Wort und Herz!

Ansprechpartner

 

 Schmid Franziska

stellvertretende Geschäftsführung

Pflegedienstleistung

Qualitätsmanagement

 

Güttes Silke

stellv. Pflegedienstleitung 

 

Ambulanter Pflegedienst Sonnenschein

Bahnhofstraße 1

92706 Luhe-Wildenau

Tel.: 09607/911555

Fax.: 09607/911500

E-Mail: info@sozialstation-sonnenschein.de

www.sozialstation-sonnenschein.de

 

Geschäftsführung: Christine Späth und Sabine Kroy-Leci